Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA
Um rechtswidrige Einzelinformationen im Sinne des Art. 16 DSA (Digital Services Act) zu melden, nutzen Sie bitte das unten stehende Formular für das Melde- und Abhilfeverfahren. Sie haben grundsätzlich das Recht auf anonyme Meldung. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse müssen Sie nicht angeben, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen Sie davon ausgehen, dass sie eine Straftat gemäß den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen. In allen anderen Fällen bitten wir Sie, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben, sodass wir Sie bzgl. Ihrer Meldung kontaktieren können.